Praxis des EGMR und ihre Auswirkungen auf die Schweiz I Einleitung Der Grundsatz nemo tenetur se ipsum prodere vel accusare (nachfolgend verkürzt als nemo tenetur bezeichnet) stellt einen Teilgehalt der Fairnessgarantien im Strafrecht dar. Er stellt staatliche Organe in Fällen von Parallelverfahren vor beträchtliche Herausforderungen. Dieser Beitrag folgt auf einen ersten Artikel, der sich dem Grundsatz ne bis in idem gewidmet hat.1 Während im ersten Artikel die einzelnen Elemente…
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Philipp Betschart zeigt in diesem Beitrag, dass die Frage der steuerlichen Zuordnung von Stiftungsvermögen und -erträgen von entscheidender Bedeutung ist. Namentlich bei der Errichtung können sich – je nachdem, ob das Stiftungsvermögen dem Stifter, den Begünstigten oder der Stiftung zugerechnet wird – frappante Unterschiede in Bezug auf die Schenkungssteuer ergeben.
Die steuerliche Behandlung des Eigenmietwerts als Naturaleinkommen lässt sich rechtlich und ökonomisch gut begründen. Sie wird aber von vielen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern als Besteuerung eines fiktiven Einkommens empfunden. Fabian Baumer erörtert die aktuelle Debatte und den noch weiten politischen Weg.
Das Bundesgericht hat beschlossen, die Steuerrechtsfälle von der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung in Lausanne in die Zweite sozialrechtliche Abteilung in Luzern zu verschieben. Martin Zweifel über die Hintergründe dieser Verlegung.