Praxis des EGMR und ihre Auswirkungen auf die SchweizI EinleitungDer Grundsatz nemo tenetur se ipsum prodere vel accusare (nachfolgend verkürzt als nemo tenetur bezeichnet) stellt einen Teilgehalt der Fairnessgarantien im Strafrecht dar. Er stellt staatliche Organe in Fällen von Parallelverfahren vor beträchtliche Herausforderungen.Dieser Beitrag folgt auf einen ersten Artikel, der sich dem Grundsatz ne bis in idem gewidmet…
Immobilien-Asset-Swaps – bei denen Vorsorgeeinrichtungen Immobilien in ihrem Besitz gegen nennwertlose Ansprüche auf Anlagestiftungen übertragen – sind für Grundstückgewinnsteuerzwecke prinzipiell steuerneutral, sofern alle Immobilien übertragen werden; dennoch sind die Konstellationen einzelfallbezogen zu analysieren. Frey/Kehrle präsentieren die Ergebnisse einer schweizweiten Umfrage unter den Steuerämtern zu kantonalen Praxen und Besonderheiten.
Ein Schuldspruch in einem Steuerstrafverfahren bedeutet neben der vorgesehenen Strafe unter bestimmten Umständen auch eine Eintragung ins Strafregister. Entlang den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über VOSTRA, den verschiedenen Steuergesetzen und dem Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht detailliert Daniel Holenstein die Voraussetzungen und den Gegenstand der Eintragung, die Zugangsrechte der Behörden und mögliche berufsrechtliche Konsequenzen.
Das Führen eines Landwirtschaftsbetriebs in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ist seit 2014 (nach einem bundesgerichtlichen Leitentscheid) zivilrechtlich zulässig. Da in das «Agrarsteuerrecht» indes auch das Agrarrecht hineinspielt, das dem Steuerrechtler nicht unbedingt geläufig ist, bergen solche Anwendungsfälle einige Tücken, die Olivier Margraf anhand praktischer Beispiele aufzeigt und erläutert.