Praxis des EGMR und ihre Auswirkungen auf die SchweizI EinleitungDer Grundsatz nemo tenetur se ipsum prodere vel accusare (nachfolgend verkürzt als nemo tenetur bezeichnet) stellt einen Teilgehalt der Fairnessgarantien im Strafrecht dar. Er stellt staatliche Organe in Fällen von Parallelverfahren vor beträchtliche Herausforderungen.Dieser Beitrag folgt auf einen ersten Artikel, der sich dem Grundsatz ne bis in idem gewidmet…
Wer als Steuerpflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig eine vollendete Steuerhinterziehung begeht, wird mit einer Busse bestraft. Ausgehend von der Zürcher Praxis bietet Peter Hösli eine Auslegeordnung des Strafrahmens der Steuerhinterziehung und arbeitet Kriterien für die Strafzumessung innerhalb oder ausserhalb dieses Strafrahmens sowie Gründe für eine Strafbefreiung heraus.
Die Tokenisierung von Real-World-Assets und die zunehmende Verbreitung von Stablecoins zählen zu den zentralen Entwicklungen im Distributed-Ledger-Bereich. Die Relevanz dieses Thema wird durch den kürzlich ergangenen SpaceX-IPO ersichtlich, wobei bereits auf «Pre-IPO»-Marktplätzen tokenisierte Strukturen und Zertifikate auf SpaceX-Aktien angeboten wurden. Silvan Guler und Daniela Martinis-Arth bieten einen begrifflichen und funktionalen Überblick und analysieren ihre steuerliche…
Das Steuerrecht sieht eine Gewinnhinzurechnung vor, wenn die frühere ausserplanmässige Abschreibung oder Wertberichtigung auf einer qualifizierten Beteiligung nicht mehr geschäftsmässig begründet ist. Fabian Duss und Patrick Engstler ordnen dieses Wertaufholungsgebot unter besonderer Berücksichtigung ausserplanmässiger Wertkorrekturen auf Beteiligungen in das geltende Bilanzsteuerrecht ein.