Abkommensberechtigung liechtensteinischer Stiftungen und Anstalten
Nachfolgend wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen liechtensteinische (privatnützige) Stiftungen und Anstalten in den Genuss der Abkommensvorteile namentlich bei Dividenden- und Zinszahlungen gelangen. Dabei sind aber zahlreiche Einschränkungen zu beachten, sodass sich die Rückerstattung der Verrechnungssteuer in der Praxis als nicht immer ganz einfach erweist. Im Folgenden sei die Problematik der Rückerstattungsberechtigung von Liechtensteiner Familienstiftungen und Anstalten am…