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Alle Fachartikel

Indemnité pour renonciation à un droit d’usufruit sur un immeuble: revenu imposable ou gain en capital (LIFD; LHID; VS)

Il faut veiller à différencier l’art. 16 al. 3 LIFD de l’art. 23 let. d LIFD. Cette dernière disposition, qui prévoit l’imposition de l’indemnité perçue pour la renonciation à l’exercice d’un droit, ne vise pas à imposer les gains en capital issus de la renonciation onéreuse à un bien de la fortune privée et ainsi à contourner l’art. 16 al. 3 LIFD. Pour faire application…

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Steuerumgehung (AG)

Der Beschwerdeführer schlug die ihm als einem der beiden gesetzlichen Erben zustehende Hälfte der Erbschaft aus, erhielt aber in den nachfolgenden Monaten von der verbleibenden Alleinerbin Schenkungen, durch die das an sich ausgeschlagene Nachlassvermögen kurz danach doch an ihn gelangte, und zwar in einer Höhe, welche den Betrag des ausgeschlagenen Teils des Nachlasses noch übertraf. Wenn die Vorinstanz in der konkret zu beurteilenden Rechtsgestaltung einen…

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Verbuchung und steuerliche Behandlung von Leasing; antizipatives Passivum, Rückstellungen (AG; StHG)

Bei einem Finanzierungsleasing sind bilanziell sowohl das Leasingobjekt als auch eine den zukünftigen Leasingzahlungen entsprechende Verbindlichkeit zu erfassen. Angesetzt wird dabei der niedrigere Betrag aus Anschaffungs- bzw. Netto-Marktwert des Leasingguts und des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen. Kosten, die bei Vertragsabschluss entstehen und durch die der Wert des Leasingguts nicht erhöht wird, dürfen nicht aktiviert werden.Eine Verbuchung von Zinsaufwendungen…

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Produits financiers combinés transparents; gain en capital non imposable et revenu imposable (LIFD; LHID; NE)

Les obligations peuvent être combinées avec d’autres produits. On parle alors de produits financiers combinés. Généralement, il s’agit d’une créance (obligation), associée à une ou plusieurs options. L’imposition de ces produits nécessite de déterminer s’ils sont transparents ou non transparents. Un produit est considéré comme transparent si, lors de l’émission, ses…

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Qualifikation eines Grundstückes als landwirtschaftlich; Kriterien (StHG; AG)

Die formale Unterstellung unter das BGBB ist nicht ein verselbstständigtes Kriterium, welches losgelöst von den Umständen des Einzelfalles zur Anwendung gebracht werden könnte; entscheidend ist vielmehr, ob das Grundstück in einer Gesamtbetrachtung der Landwirtschaft dient.Grundstücke, die in der Landwirtschaftszone liegen, für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet sind (vgl. Art. 6 Abs. 1 BGBB) und einzig wegen ihrer zu geringen Grösse dem BGBB nicht…

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Veräusserung landwirtschaftlicher Grundstücke; Anwendung des zweistufigen Vorgehens (StHG; AG)

Die steuerliche Privilegierung von landwirtschaftlichen Grundstücken im Sinne von Art. 12 Abs. 1 StHG rechtfertigt sich grundsätzlich nur, wenn die für die Anwendbarkeit des BGBB aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind. Die herrschende bundesgerichtliche Praxis führt dazu, dass die Liegenschaften im Geschäftsvermögen eines Landwirtschaftsbetriebs in land- und forstwirtschaftliche und nicht land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zu unterteilen…

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Prescription de la créance fiscale en cas d’infraction à la législation administrative fédérale; point de départ et suspension de la prescription; impôt anticipé (DPA; CP; LIA )

Pour les revenus de capitaux mobiliers, la créance fiscale prend naissance au moment où échoit la prestation imposable (art. 12 al. 1 LIA) et se prescrit par cinq ans dès la fin de l’année civile où elle a pris naissance (art. 17 al. 1 LIA). Cependant, en présence d’infractions à la législation administrative fédérale, la prescription de l’assujettissement à une prestation ou à une…

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Schulderlass; Beweislastverteilung (DBG; StHG; AR)

Verzichtet eine Bank gegenüber einem Privatkunden auf Forderungen, handelt es sich um einen Einkommenszufluss gemäss Art. 16 Abs. 1 DBG. Soweit Schulden geschäftlich sind, ist ihr Erlass vom Begünstigten als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 18 DBG zu versteuern.Die Steuerbehörde muss die Tatsachen nachweisen, die einen Forderungsverzicht durch die Bank nahelegen. Kann sie dafür ausreichende Indizien vorbringen, so haben die…

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Schuldzinsen; Kombination von Schenkungen und Darlehen; Steuerumgehung (StHG; SG)

Es ist zwar durchaus üblich, dass Eltern ihren Kindern Erbvorbezüge als Schenkungen ausrichten. Auch das Aufnehmen eines von den Kindern gewährten Darlehens erscheint für sich genommen nicht ungewöhnlich. Die zeitgleiche Vornahme der beiden Rechtsgeschäfte ist indessen als ungewöhnlich zu bezeichnen. Dies gilt auch im vorliegenden Fall, in welchem die Schenkungen einen höheren Betrag aufweisen als die gleichzeitig aufgenommenen Darlehen. Für die…

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Aufhebung der Steuerbefreiung (DBG; StHG; TG)

Der Verein hat den gemeinnützigen Zweck, Menschen in Not beizustehen. Dies durch die Gewährung finanzieller Unterstützung an Bedürftige, insbesondere an wirtschaftlich Minderbemittelte (Soforthilfe, Beratung, In- bzw. Reintegration), Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Integration, Aus- und Weiterbildung). Die Unterstützung erfolgt entweder direkt oder über vertrauenswürdige staatlich anerkannte Einrichtungen. Die effektive Verfolgung der genannten…

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Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen für Ablösung einer Hypothek (StHG; ZH)

Der Bundesgesetzgeber hat die prägenden Elemente des Tatbestandes von Art. 12 StHG als unbestimmte Rechtsbegriffe ausgestaltet. Die Bestimmung führt die Begriffe «Erlös», «Anlagekosten» und «Ersatzwert» nicht näher aus. Insofern überlässt der Bund den Kantonen bei der Umschreibung des steuerbaren Gewinns einen, wenn auch eingeschränkten, Spielraum.«Anlagekosten» gemäss Art. 12 Abs. 1 StHG bzw. § 219…

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Dividende non déclaré mais pièce jointe à la déclaration d’impôt; droit au remboursement de l’impôt anticipé (LIA)

Le Service cantonal des contributions a pu se rendre compte, à la simple lecture de la déclaration d’impôt des recourants, que l’information relative au dividende perçu en 2012 faisait défaut et que cette lacune manifeste n’était pas volontaire. Pour compléter la déclaration d’impôt des recourants, le Service cantonal n’a pas eu à fouiller dans le dossier des contribuables, à leur demander…

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