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Alle Fachartikel

Unternehmensnachfolge bei Kapitalgesellschaften

Wenn Unternehmen zu Vorzugskonditionen an einen Nachfolger veräussert werden, kann dies beim Erwerber je nach dem Rechtsgrund, der hinter deren Gewährung steht, entweder die Einkommenssteuer oder die Schenkungssteuer auslösen – wobei die Schenkungssteuer im Gegensatz zur Einkommenssteuer kantonal nicht harmonisiert ist. Opel/Oesterhelt analysieren unterschiedliche Konstellationen bei Nachfolgeregelungen, auch im Hinblick auf unterschiedliche kantonale Praxen zur Schenkungssteuer.

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Zustellungen an Wochenenden und Feiertagen

Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Harmonisierung der Fristenberechnung soll insbesondere verhindern, dass Empfängern fristauslösender Mitteilungen durch deren Zustellung per gewöhnlicher Postsendung an Samstagen (anstatt per Einschreiben) rechtliche Nachteile erwachsen. Gassmann/Gassmann analysieren die Vorlage aus steuer(verfahrens)rechtlicher Sicht.

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Entscheidübersicht 3-2025

Systematik2 EinkommenssteuerNicht mit dem Erwerb, sondern erst mit der (über dem ursprünglich vorgesehenen Preis erfolgten) Veräusserung von während der ganzen Dauer des Arbeitsverhältnisses mit Call- und Put-Optionen belasteten Mitarbeiteraktien wird steuerbares Einkommen realisiertDer Steuerpflichtige war in den Steuerperioden 2011 und 2012 im Kanton Genf ansässig. Von 2007 bis 2012 war er Angestellter der B. In den…

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Nachruf – Kurt Arnold

Kurt Arnold (1940–2025) wählte politisch, gesellschaftlich und auch im Beruf stets das Faire und die sachlich richtige Mitte. Seine Mitarbeiter, zunächst beim Aargauischen Steueramt, später bei der Kreditanstalt und schliesslich als Präsident der Bankiervereinigung, führte er mit menschlichem Mitgefühl und genoss weitherum grosses Vertrauen. Im Zentrum seines Lebens standen seine Frau Elsbeth, seine Tochter und sein Sohn und die vier Enkelkinder, denen er sehr fehlen wird.

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Steueraspekte des Immobilien-Asset-Swaps

Immobilien-Asset-Swaps – bei denen Vorsorgeeinrichtungen Immobilien in ihrem Besitz gegen nennwertlose Ansprüche auf Anlagestiftungen übertragen – sind für Grundstückgewinnsteuerzwecke prinzipiell steuerneutral, sofern alle Immobilien übertragen werden; dennoch sind die Konstellationen einzelfallbezogen zu analysieren. Frey/Kehrle präsentieren die Ergebnisse einer schweizweiten Umfrage unter den Steuerämtern zu kantonalen Praxen und Besonderheiten.

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