Articles de fond

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Ort der Leistungserbringung bei grenzüberschreitenden mehrwertsteuerlichen Sachverhalten Schweiz/Deutschland
Die Folgen der möglichen Szenarien für Schweizer Lebensmittelexporteure gehen weit über das europäische Lebensmittelrecht hinaus: In der Wahl ihrer Strategie besteht erheblicher Optimierungspotenzial betreffend den Produktabsatz in der EU. Nebst den umsatzsteuerlichen Auswirkungen sollten immer auch direktsteuerliche Aspekte und Bestimmungen zu den Verrechnungspreisen berücksichtigt werden.
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Europarechtskonformität der überdachenden Besteuerung?
Marc Enz und Benedikt Pirker nehmen den EuGH-Entscheid zur Europarechtskonformität der sog. « überdachenden Besteuerung » zum Anlass, näher auf deren rechtliche Behandlung aus der Perspektive des FZA einzugehen.
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Steuerneutrale Ausschüttung eines Betriebs an Schwestergesellschaft
Anders als bei der steuerlichen Spaltung kommt bei der Konzernübertragung eine Sperrfrist zur Anwendung. Im Hinblick auf Teilverkäufe in der Gruppe erscheint es vorteilhaft, wenn die Transaktion ohne Sperrfrist als steuerneutrale Spaltung qualifiziert werden kann. Dafür bietet sich in gewissen Fällen eine Betriebsausschüttung direkt an die Schwestergesellschaft zum Gewinnsteuerwert an.
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Beschränkte Steuerpflicht von Teilhabern einer Personengesellschaft
Eine im inländischen Handelsregister eingetragene Personengesellschaft ist auch dann ein Geschäftsbetrieb i. S. v. Art. 4 Abs. 1 lit. a DBG, wenn sie in der Schweiz keine festen Geschäftseinrichtungen unterhält und keine Geschäftstätigkeit ausübt. Das Genfer Ruling von 1985 ist mit Inkrafttreten des DBG als Steuerabkommen nichtig geworden und kann daher nicht angerufen werden.
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Ort der Leistungserbringung bei grenzüberschreitenden mehrwertsteuerlichen Sachverhalten Schweiz/Deutschland
Die mehrwertsteuerlichen Aspekte der EU-Adresspflicht in der neuen EU-Lebensmittelverordnung 1169/2011 für Schweizer Lebensmittelexporteure am Beispiel Schweiz – Deutschland
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Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Recht der direkten Steuern – ein schweizerischer Anachronismus?
Es erscheint je länger desto mehr fragwürdig, ob die schweizerische Unterscheidung der beiden Straftatbestände Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Recht der direkten Steuern wirklich haltbar ist.
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Substanzerfordernis im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Konzernverhältnis
Bei der Ausschüttung von Dividenden an ausländische Muttergesellschaften stellt sich aus Schweizer Sicht die Frage nach deren ausreichender Substanz: Kann die Empfängergesellschaft den geforderten Substanznachweis nur ungenügend erbringen, wird ihr die Abkommensberechtigung abgesprochen und die Rückerstattung verweigert.
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Emissionsabgaben trotz steuerbefreitem fusionsähnlichem Zusammenschluss
Im Entscheid 2C_1001/2014 kommt das Bundesgericht implizit zum Schluss, dass die Befreiung der Emissionsabgabe bei Quasifusionen lediglich dann nicht gilt, wenn eine Abnahmeumgehung vorliegt. Im besprochenen Fall wurde eine solche bejaht, obwohl sich Argumente finden liessen, dass die Transaktion weder ungewöhnlich noch ausschliesslich fiskalisch motiviert war.
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La Procédure de déclaration en matière d’impôt anticipé
Depuis quelques années, le droit suisse relatif à l’impôt anticipé prévoit une procédure de déclaration des dividendes au sein d’un groupe, en lieu et place du paiement suivi du remboursement de l’impôt.
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Beneficial ownership und Dividendenarbitrage
Wer Schweizer Aktien vollständig mit derivativen Finanzinstrumenten absichert, qualifiziert sich u. U. nicht als beneficial owner der Dividendenzahlungen. Dies hat zur Folge, dass die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividendenzahlungen verweigert wird.
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Natürliche Vermutungen im Recht der direkten Steuern
Natürliche Vermutungen wirken sich bei der Beweiswürdigung aus, indem sie den Schluss von Indizien auf einen nicht direkt bewiesenen Sachumstand erlauben. Sie führen zwar nicht zu einer Umkehr der Beweislast, wirken sich aber im Ergebnis sehr ähnlich aus. Denn die beweisbelastete Person hat die Indizien als Vermutungsbasis zu beweisen, wogegen der Beweisgegner den Gegenbeweis erbringen…
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Zuständige Behörde zur Erteilung von Rulings – Kehrtwende des Bundesgerichts
Zuständig für die Erteilung von Rulings im Bereich der direkten Bundessteuer ist ausschliesslich die zuständige kantonale Behörde. Die Zustimmung der ESTV ist nicht erforderlich. Ein ausschliesslich von der ESTV unterzeichnetes Ruling betreffend direkte Bundessteuer ist für den Kanton grundsätzlich nicht bindend.