Articles de fond

Depuis 2022, chaque article de fond est disponible en français
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Exonération fiscale des fondations successorales
Dans un arrêt, le Tribunal de recours fiscal du canton de Zurich a conclu à l’assujettissement (successoral) d’une fondation successorale à but d’utilité publique au motif qu’il n’existait pas de clause de dissolution dans le testament. Andrea Opel et Thomas Sprecher critiquent le jugement (non encore entré en force).
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Die Besteuerung von im Ausland errichteten Familienstiftungen
Philipp Betschart zeigt in diesem Beitrag, dass die Frage der steuerlichen Zuordnung von Stiftungsvermögen und -erträgen von entscheidender Bedeutung ist. Namentlich bei der Errichtung können sich – je nachdem, ob das Stiftungsvermögen dem Stifter, den Begünstigten oder der Stiftung zugerechnet wird – frappante Unterschiede in Bezug auf die Schenkungssteuer ergeben.
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Fällt der Eigenmietwert?
Die steuerliche Behandlung des Eigenmietwerts als Naturaleinkommen lässt sich rechtlich und ökonomisch gut begründen. Sie wird aber von vielen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern als Besteuerung eines fiktiven Einkommens empfunden. Fabian Baumer erörtert die aktuelle Debatte und den noch weiten politischen Weg.
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Bundesgericht: Verlegung der Steuerjustiz von Lausanne nach Luzern
Das Bundesgericht hat beschlossen, die Steuerrechtsfälle von der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung in Lausanne in die Zweite sozialrechtliche Abteilung in Luzern zu verschieben. Martin Zweifel über die Hintergründe dieser Verlegung.
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Le rachat d’actions propres par des sociétés non cotées
Dans la situation particulière d’une société non cotée, le rachat de ses propres actions peut être un moyen de transférer des liquidités aux actionnaires, de mettre en place un plan de participation de collaborateurs ou de contrôler l’actionnariat lors de la sortie d’un détenteur de parts. Les auteurs Glauser et Bach examinent les conséquences fiscales…
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Erweiterung des Meldeverfahrens im Konzern
Vor über 4 Jahren wurde der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens durch den Bundesgesetzgeber erweitert; bei geldwerten Leistungen an Schwester- und Grossmuttergesellschaften wird es in der Praxis dennoch verweigert, und die notwendige Anpassung wurde versäumt. Oesterhelt und Schreiber analysieren die Vernehmlassungsvorlage vom 14. April 2021.
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Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge: Internationale Aspekte
Opel und Oesterhelt knüpfen an ihren Beitrag zur steuerlichen Behandlung von Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge im innerstaatlichen Verhältnis an und untersuchen vorliegend internationale Konstellationen.
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Arbeitgeberbeitragsreserven
Mit der COVID-19-Gesetzgebung wurde ein neuer temporärer Verwendungszweck für Arbeitgeberbeitragsreserven geschaffen. Lang untersucht die steuerrechtlichen Konsequenzen der Inanspruchnahme dieses neuen Instruments, die Arbeitgeber beachten müssen.
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Trusts und die Verrechnungssteuer
Ausschüttungen aus Trusts unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Aber wie steht es um die Rückerstattungsberechtigung, wenn ein Trust z. B. Anteile an einer Schweizer Gesellschaft hält, die Dividenden ausschüttet: Liegt die Rückerstattungsberechtigung dann beim Settlor, beim Begünstigten oder beim Trustee? In diesem Beitrag gibt Fischer einen Überblick, wem ein allfälliger Rückerstattungsanspruch zusteht.
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Externe Versicherung in der beruflichen Vorsorge
Die Autoren Meier und Stotzer legen eine Fallstudie zur externen Versicherung in der beruflichen Vorsorge vor.
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Mehrwertsteuer auf Vermittlung von Hypotheken und Wertpapieren
Zwei neuere Bundesgerichtsentscheide haben Klarheit geschaffen, wann eine von der MWST ausgenommene Vermittlung von Hypotheken, Aktien oder strukturierten Produkten vorliegt. Der Autor Can beleuchtet die verbleibende Frage, wie eine ausgenommene Vermittlung eines Vermögensverwalters von seiner steuerbaren oder steuerbefreiten Beratungstätigkeit abzugrenzen ist.
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Les avantages conventionnels des Personal Holdings
La présente contribution se penche sur les exigences que doit remplir la «substance» du Personal Holding pour que le droit au remboursement ne soit pas refusé en tout ou partie au titre de l’application abusive de la convention.