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Steuer Revue
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  • praxisnah und fundiert
  • 11 Ausgaben pro Jahr (Doppelnummer im Juli/August)
  • die grösste unabhängige Zeitschrift ihres Fachgebiets, gegründet 1946

Die Steuer Revue erscheint seit 1946 und ist heute die grösste unabhängige Fachzeitschrift für das Steuerwesen in der Schweiz. Die Redaktion um Chefredaktorin Andrea Opel deckt die unterschiedlichsten steuerlichen Praxisfelder ab und bringt ihr umfassendes Fachwissen in fundierten, alltagsrelevanten Abhandlungen und kompakter Berichterstattung über nationale und internationale steuerliche Entwicklungen ein.


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ISSN 1424-0025
Kurzform: StR
Verlag: Cosmos Verlag AG, Muri bei Bern

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Redaktionskommission

Andrea Opel, Chefredaktorin
Prof. Dr. iur., Ordinaria für Steuerrecht an der Universität Luzern

Stefan Oesterhelt, Stv. Chefredaktor
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner,
Homburger AG

Wolfgang Maute
Dr. iur. HSG, eidg. dipl. Steuerexperte, LL.M. (Int. Taxation),
M Advice AG

Fabian Baumer
lic. iur., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Vizedirektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Leiter Hauptabteilung Steuerpolitik

Sirgit Meier
lic. iur., MAS Taxation / LL.M. Tax, Leiterin Geschäftsbereich Recht und Koordination, Steuerverwaltung des Kantons Bern


Ständige redaktionelle Mitarbeiter

Olivier Margraf
lic. iur. HSG, Leiter Rechtsabteilung, Kantonale Steuerverwaltung Thurgau

Lukas Aebi
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Lenz & Staehelin

Selina Many
Rechtsanwältin, dipl. Steuerexpertin, Loyens & Loeff

Pierre Scheuner
dipl. Steuerexperte, Fürsprecher, Von Graffenried AG Treuhand

Margaux Stanton
MLaw

Victor Palma
MLaw


Autorinnen und Autoren

Publikationsrichtlinien

Neuste Artikel

Amtshilfe; Substitution der im Ersuchen genannten Person (DBA CH-IN)

Die Frage, ob der ersuchte Staat von sich aus die Person, die im ersuchenden Staat Gegenstand einer Überprüfung oder Untersuchung ist, nach der Verfahrensordnung des ersuchenden Staates bestimmen und dabei gegebenenfalls von der Bezeichnung der im Amtshilfeersuchen genannten Person abweichen kann, stellt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar (E. 2). Ergeben sich erst im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ernsthafte Zweifel an der Identität der Person, gegen…
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Mehrwertabgabe

Im vorliegenden Beitrag stellt Toni Amonn die Mehrwertabgabe als vergleichsweise neue Abgabe im Allgemeinen vor und vertieft sich in wesentliche Aspekte aus konzeptioneller Sicht, wo er Bruchstellen herausarbeitet und Verbesserungsvorschläge aufzeigt.
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Blickpunkt Bundesbern 5-2021

Herbstsession 2021 der eidgenössischen Räte: Die eidgenössischen Räte beschliessen die Erhöhung des Abzugs für Kinderbetreuungskosten. Der Nationalrat stimmt der Reform der Verrechnungssteuer zu, der Ständerat will den Eigenmietwert abschaffen. Der Vorstoss für einen Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer scheitert frühzeitig.
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Beschränkte Steuerpflicht und Höchstbelastungsvorschrift; Gleichbehandlung (BV; DBA CH-FR; FZA; GE)

Als natürliche Person schweizerischer Nationalität kann sich der Beschwerdeführer nur im Verhältnis zu Frankreich und nicht im Verhältnis zur Schweiz auf eine allfällige Verletzung von Art. 26 DBA CH-F berufen (E. 5.3). Artikel 2 FZA verbietet nicht jede Diskriminierung von Staatsangehörigen des einen Vertragsstaates, die sich im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates aufhalten, sondern nur die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, sofern die Situation dieser…
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Einkauf in Vorsorgeeinrichtung; Kapitalbezug; Nachsteuer (DBG; StHG; ZH)

Wenn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind, kann bei einem Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung und anschliessendem Kapitalbezug innerhalb der Frist von Art. 79b Abs. 3 BVG die bereits rechtsbeständige Veranlagung betreffend die Abzugsberechtigung des Einkaufs im Nachsteuerverfahren noch korrigiert werden. (E. 2.1.1) Wesentlich ist vorliegend, dass der in der Steuererklärung 2014 enthaltene Fehler nicht als offenkundig gelten kann und somit keine Abklärungspflicht des zuständigen…
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Grundstücke; Rechtsgleichheit (StHG; SG)

Die Beschwerdeführer haben in ihrer Rekursschrift an die Unterinstanz und – allerdings nur in äusserst knapper Form – in ihrer Vernehmlassung zur Beschwerde des kantonalen Steueramts vor der Vorinstanz die Rechtsgleichheit zur Sprache gebracht. Die Vorinstanz ist auf diese Rechtsfrage nicht näher eingegangen. Ob die Vorinstanz dadurch den Gehörsanspruch der Beschwerdeführer verletzt hat, kann hier indessen offen bleiben. Ausnahmsweise kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs…
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Steuerdomizil des Schenkers (LMSD-VD; VD)

Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass die Veranlagungsverfügungen der deutschen Behörden für die Perioden 2005 und 2006 den Nachweis darüber erbringen würden, dass die Schenkerin, Mutter des Erblassers, 2006 nur über einen «fiktiven» Steuerwohnsitz in der Schweiz verfügt hätte. Wie das Kantonsgericht festhielt, sind die schweizerischen Steuerbehörden nicht an ausländische Veranlagungsverfügungen gebunden. Die Tatsache, dass eine ausländische Steuerbehörde gegenüber einer…
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