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Beschränkte Steuerpflicht und Höchstbelastungsvorschrift; Gleichbehandlung (BV; DBA CH-FR; FZA; GE)

Beschränkte Steuerpflicht und Höchstbelastungsvorschrift; Gleichbehandlung (BV; DBA CH-FR; FZA; GE)

Erschienen in folgender Publikation:

Beschränkte Steuerpflicht und Höchstbelastungsvorschrift; Gleichbehandlung (BV; DBA CH-FR; FZA; GE)
Ausgabe
Seite(n)
Zusammenfassung und nachbearbeitete automatische Übersetzung des auf den Seiten 856-864 publizierten französischsprachigen Urteils.

Als natürliche Person schweizerischer Nationalität kann sich der Beschwerdeführer nur im Verhältnis zu Frankreich und nicht im Verhältnis zur Schweiz auf eine allfällige Verletzung von Art. 26 DBA CH-F berufen (E. 5.3). Artikel 2 FZA verbietet nicht jede Diskriminierung von Staatsangehörigen des einen Vertragsstaates, die sich im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates aufhalten, sondern nur die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, sofern die Situation dieser…

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