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Steuer Revue

Fachartikel aus der Ausgabe 4/2024

Neuausrichtung der Steuerbefreiungspraxis im Kanton Zürich

Hinsichtlich der Rahmenbedingungen für Stiftungen ist der Kanton Zürich mit einer im interkantonalen Vergleich restriktiven Steuerbefreiungspraxis kontinuierlich zurückgefallen und hat nun Anpassungen in Bezug auf die Entschädigung des Stiftungsrats, unternehmerische Fördertätigkeiten und solche im Ausland beschlossen, die Thomas Sprecher umreisst und diskutiert.
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Meistbegünstigungsklausel nach DBA Schweiz-Indien

Joseph Merhai und Laurent Schenker erörtern das zur automatischen Wirkung von Meistbegüngstigungsklauseln in DBA zwischen OECD-Staaten und Indien ergangene Urteil des obersten indischen Gerichtshofs, wonach deren Wirkung nicht als blosse materielle Folge des Vertrags, sondern als eigenständige Änderung des DBA zu betrachten ist, die eine Integration in das innerstaatliche Recht erfordert.
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Der Spendenabzug

Bei Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen liegt der steuerliche Fokus auf der Abzugsfähigkeit der Spende vom steuerbaren Einkommen oder vom Gewinn. Andrea Opel erörtert diese Frage für natürliche und juristische Personen als Gönner im nationalen und grenzüberschreitenden Verhältnis und untersucht mögliche Steuerfolgen für den Spender.
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Personelle Spezialität bei der Steueramtshilfe

Das Update zum OECD-MK sieht vor, dass im Rahmen der Steueramtshilfe erhaltene Informationen auch gegenüber Dritten verwendet werden dürfen. Andrea Opel und Stefan Oesterhelt argumentieren, dass die Praxis der ESTV, wonach Dritte grundsätzlich nicht ex officio über ein Amtshilfeersuchen zu informieren sind, unter Aufgabe der personellen Spezialität nicht mehr haltbar ist.
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In dubio pro fisco?

Im internationalen Vergleich scheint der Schweizer Fiskus vor Bundesgericht in Steuersachen gegenüber Steuerpflichtigen klare Vorteile zu geniessen, was den Grundsatz der Gleichbehandlung in Frage stellen könnte. Delia Amrein und Charles Hermann präsentieren drei Thesen, warum die Erfolgschancen einer Beschwerde seitens der Steuerpflichtigen mit rund 11% so signifikant schlechter stehen.
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