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Spontaner Austausch von Steuerrulings

Spontaner Austausch von Steuerrulings

BEPS Action 5, der als Minimalstandard von der Schweiz umgesetzt werden muss, sieht einen spontanen Austausch gewisser Steuerrulings vor. Die Schweiz wird diese Vorgaben durch den Erlass einer Verordnung umsetzen. Betroffen sind aber nur Rulings, welche nach dem 1.1.2010 erteilt wurden und am 1.1.2017 bzw. am 1.1.2018 noch in Kraft sind.

Stefan Oesterhelt

Stefan Oesterhelt

Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner, Homburger AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Spontaner Austausch von Steuerrulings
Ausgabe
Seite(n)
276-290

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