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Steuer Revue

Fachartikel aus der Ausgabe 4/2016

Spontaner Austausch von Steuerrulings

BEPS Action 5, der als Minimalstandard von der Schweiz umgesetzt werden muss, sieht einen spontanen Austausch gewisser Steuerrulings vor. Die Schweiz wird diese Vorgaben durch den Erlass einer Verordnung umsetzen. Betroffen sind aber nur Rulings, welche nach dem 1.1.2010 erteilt wurden und am 1.1.2017 bzw. am 1.1.2018 noch in Kraft sind.
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Blickpunkt International

Die Schweiz hat am 20. Januar 2016 mit Jersey, Guernsey, der Isle of Man, Island und Norwegen eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs («AIA») in Steuersachen unterzeichnet. Es wird beabsichtigt, die ersten Daten gemäss dem globalen Standard für den AIA ab dem Jahr 2017 zu erheben und dann ab dem Folgejahr bzw. ab 2018 auszutauschen. Der Austausch ist möglich, da die entsprechenden Länder die dafür nötigen internen…
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