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Rückforderung gemäss DBA; Diskriminierungsverbot (VStG; aDBA CH-NL)

Das Diskriminierungsverbot gemäss Art. 10 Abs. 1 aDBA CH-NL will eine steuerliche Diskriminierung ausschliessen, die an die Staatsangehörigkeit oder an ähnliche Gründe anknüpft. Das Verbot betrifft nicht die im Doppelbesteuerungsabkommen selber enthaltenen Kollisions- und anderen Regelungen. Es handelt sich um einen doppelbesteuerungsrechtlichen Korrekturmechanismus, mit welchem Differenzierungen gemäss nationalem Recht zurückgedrängt werden sollen. Im Weiteren hat es seit jeher dem…

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