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Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person; Beweislastverteilung (ZH; OW)

Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person; Beweislastverteilung (ZH; OW)

Erschienen in folgender Publikation:

Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person; Beweislastverteilung (ZH; OW)
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Seite(n)
Seite(n) 286-293

2 Steuerpflicht2.2 Steuerpflicht interkantonalHauptsteuerdomizil einer juristischen Person; Beweislastverteilung (ZH; OW)Seit dem Ablauf der Umsetzungsfrist am 31. Dezember 2000 (Art. 72 Abs. 1 StHG) kann eine juristische Person nach Art. 20 Abs. 1 StHG bloss dann einem Kanton persönlich zugehörig und damit unbeschränkt steuerpflichtig sein, wenn sich entweder ihr (formeller) Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung dort befindet. Anders als noch unter den…

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