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Fremdsprachenkenntnisse in der Steuerjustiz

Unilaterales schweizerisches Recht liegt grundsätzlich in den Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch vor, dabei sind alle Fassungen in gleicher Weise verbindlich und sog. “authentisch”. Bereits der sachgerechte Umgang mit den Rechtsquellen erfordert somit solide Fremdsprachenkenntnisse. Michael Beusch umreisst den multilingualen Arbeitsalltag am Bundesgericht und zeigt auf, inwiefern Französisch, Italienisch und auch Englisch auf jeder Stufe der (Steuer-)Justiz notwendig sind.

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