Kritische Würdigung der aktuellen Genfer Praxis1 EinleitungSchweizer Vorsorgeeinrichtungen1 sind aufgrund ihrer Zwecksetzung von den Gewinnsteuern befreit. Dies ist allgemein bekannt. Umso mehr erstaunt es, dass die Genfer Steuerbehörden bei Liegenschaftsverkäufen durch steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen gemäss aktueller Praxis auf Wertzuwachsgewinnen trotzdem die Gewinnsteuern erheben. Diese Praxis wird in diesem Artikel kritisch analysiert. Es wird untersucht,…
Das Bundesgericht befand im Urteil 147 II 209 vom 1.12.2020 eine Pauschalrückstellung für Reparaturen und Unterhalt für nicht geschäftsmässig begründet; die Zulassung von Rückstellungen für Grossreparaturen rechtfertige sich in steuerlicher Hinsicht grundsätzlich nur in sachlich und zeitlich engen Grenzen. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Verwaltungspraxis beleuchten Engstler/Duss steuerbilanzielle Streitfragen bezüglich Passivierungskriterien und der Auflösung von Altbeständen.
Ob Kurse, Workshops und Seminare etc. von der MWST ausgenommen sind, hängt davon ab, ob sie in erster Linie der Wissensvermittlung dienen. Zu differenzieren ist weiter, ob sich ein Angebot an Kinder oder an Erwachsene richtet. Katharina Meienberg umreisst die theoretischen Grundlagen, präzisiert Abgrenzungskriterien und erläutert die Relevanz der Zielgruppe bei der Prüfung anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung.
Die Ausschüttung von Kapitaleinlagen ist für in der Schweiz wohnhafte Aktionäre einkommenssteuerfrei. Dies gilt auch für Ausschüttungen durch ausländische Gesellschaften an inländische Aktionäre. Im Gegensatz zu inländischen Gesellschaften kann dabei aber nicht auf die KER-Bestätigung der ESTV abgestellt werden, was zahlreiche Schwierigkeiten mit sich bringt. Floran Ponce legt in seinem Beitrag dar, wie diese gelöst werden können.