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Rückstellungen für Grossreparaturen

Rückstellungen für Grossreparaturen

Das Bundesgericht befand im Urteil 147 II 209 vom 1.12.2020 eine Pauschalrückstellung für Reparaturen und Unterhalt für nicht geschäftsmässig begründet; die Zulassung von Rückstellungen für Grossreparaturen rechtfertige sich in steuerlicher Hinsicht grundsätzlich nur in sachlich und zeitlich engen Grenzen. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Verwaltungspraxis beleuchten Engstler/Duss steuerbilanzielle Streitfragen bezüglich Passivierungskriterien und der Auflösung von Altbeständen.

Patrick Engstler

Dr. oec. HSG, ADB Altorfer Duss & Beilstein AG, Zürich

Fabian Duss

Lic. oec. publ., dipl. Steuerexperte, LL.M. UZH in International Tax Law, Partner ADB Altorfer Duss & Beilstein AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Rückstellungen für Grossreparaturen
Ausgabe
Seite(n)
182–202

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