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Die Strafzumessung bei der Hinterziehung direkter Steuern
Wer als Steuerpflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig eine vollendete Steuerhinterziehung begeht, wird mit einer Busse bestraft. Ausgehend von der Zürcher Praxis bietet Peter Hösli eine Auslegeordnung des Strafrahmens der Steuerhinterziehung und arbeitet Kriterien für die Strafzumessung innerhalb oder ausserhalb dieses Strafrahmens sowie Gründe für eine Strafbefreiung heraus.
Tokenisierte Assets und Stablecoins
Die Tokenisierung von Real-World-Assets und die zunehmende Verbreitung von Stablecoins zählen zu den zentralen Entwicklungen im Distributed-Ledger-Bereich. Silvan Guler und Daniela Martinis-Arth bieten einen begrifflichen und funktionalen Überblick und analysieren ihre steuerliche Behandlung im Schweizer Kontext.
Das Wertaufholungsgebot nach Art. 62 Abs. 4 DBG
Das Steuerrecht sieht eine Gewinnhinzurechnung vor, wenn die frühere ausserplanmässige Abschreibung oder Wertberichtigung auf einer qualifizierten Beteiligung nicht mehr geschäftsmässig begründet ist. Fabian Duss und Patrick Engstler ordnen dieses Wertaufholungsgebot unter besonderer Berücksichtigung ausserplanmässiger Wertkorrekturen auf Beteiligungen in das geltende Bilanzsteuerrecht ein.

