«Verlustbeseitigung» als Voraussetzung des Sanierungsfreibetrages
Das Erfordernis der Verlustbeseitigung ist nach Praxis der ESTV nur erfüllt, wenn allfällige Sanierungszuschüsse bilanziell mit bestehenden Verlusten verrechnet sind. Das Grundsatzurteil des Bundesgerichts hat entgegen der Vorinstanz die Praxis der ESTV gestützt.