Zum Inhalt springen

«Verlustbeseitigung» als Voraussetzung des Sanierungsfreibetrages

Das Erfordernis der Verlustbeseitigung ist nach Praxis der ESTV nur erfüllt, wenn allfällige Sanierungszuschüsse bilanziell mit bestehenden Verlusten verrechnet sind. Das Grundsatzurteil des Bundesgerichts hat entgegen der Vorinstanz die Praxis der ESTV gestützt.

Lesen Sie weiter …

Dieser Artikel ist unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten. Erhalten Sie vollen Zugriff auf diesen und alle weiteren Artikel:

Haben Sie schon ein Konto? Login

Zugang zu diesem Fachartikel erhalten Sie mit einem Abonnement des Fachmoduls «Steuer Revue».