Der Bundesrat hat die Ergänzungen der BVV 21 veröffentlicht, welche die Rahmenbedingungen im Bereich der sogenannten «1e-Pläne» konkretisieren. In diesem Rahmen hat er auch Bestimmungen zu einkommenssteuerrechtlich relevanten Parametern in die Verordnung aufgenommen.1 EinleitungIm Rahmen der 1. BVG2 Revision wurde ein BVG-Zweckartikel geschaffen, welcher seit dem 1. Januar 2006 in Kraft ist. Derselbe gibt dem Bundesrat die Kompetenz, die Grundsätze…
Das Bundesgericht befand im Urteil 147 II 209 vom 1.12.2020 eine Pauschalrückstellung für Reparaturen und Unterhalt für nicht geschäftsmässig begründet; die Zulassung von Rückstellungen für Grossreparaturen rechtfertige sich in steuerlicher Hinsicht grundsätzlich nur in sachlich und zeitlich engen Grenzen. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Verwaltungspraxis beleuchten Engstler/Duss steuerbilanzielle Streitfragen bezüglich Passivierungskriterien und der Auflösung von Altbeständen.
Ob Kurse, Workshops und Seminare etc. von der MWST ausgenommen sind, hängt davon ab, ob sie in erster Linie der Wissensvermittlung dienen. Zu differenzieren ist weiter, ob sich ein Angebot an Kinder oder an Erwachsene richtet. Katharina Meienberg umreisst die theoretischen Grundlagen, präzisiert Abgrenzungskriterien und erläutert die Relevanz der Zielgruppe bei der Prüfung anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung.
Die Ausschüttung von Kapitaleinlagen ist für in der Schweiz wohnhafte Aktionäre einkommenssteuerfrei. Dies gilt auch für Ausschüttungen durch ausländische Gesellschaften an inländische Aktionäre. Im Gegensatz zu inländischen Gesellschaften kann dabei aber nicht auf die KER-Bestätigung der ESTV abgestellt werden, was zahlreiche Schwierigkeiten mit sich bringt. Floran Ponce legt in seinem Beitrag dar, wie diese gelöst werden können.