COVID-19 Pandemie: Vereinbarungen mit Deutschland und Frankreich
Die Vereinbarungen zur Besteuerung von Grenzgängern bleiben bis mindestens 31. März 2022 in Kraft.
Die Vereinbarungen zur Besteuerung von Grenzgängern bleiben bis mindestens 31. März 2022 in Kraft.
Mehr als 130 Staaten und Gebiete haben einem neuen Zwei-Säulen-Plan zur Reform der internationalen Steuerregeln zugestimmt.
Die vorläufige Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern bleibt in Kraft.
Die Schweiz reagiert auf sich abzeichnende internationale Entwicklungen.
Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland im Kontext der Corona-Pandemie wird mindestens bis zum 31. März 2021 verlängert.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2020 die Botschaft zum StADG verabschiedet. Aufgrund der Vernehmlassung präzisierte der Bundesrat die Vorlage in inhaltlicher und sprachlicher Hinsicht.
Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg teilt die Zweifel, die wir schon länger geäussert haben: Die im Zeitpunkt des Wegzugs von Deutschland in die Schweiz eintretende sog. Wegzugsbesteuerung begegnet erheblichen rechtlichen Bedenken. Denn das zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen (FZA) bietet ein ähnliches Schutzniveau wie das Gemeinschaftsrecht: neben einem ebenfalls verankerten Diskriminierungsverbot sind nach zutreffender Auffassung des Finanzgerichts…