Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) gab bekannt, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 31. März 2021 verlängert wird. Der Anwendungsbereich wurde auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst erweitert.
Konsultationsvereinbarung vom 30.11.2020
- Konsultationsvereinbarungen mit Deutschland (Übersicht)
- Konsultationsvereinbarung vom 11.6.2020
- Konsultationsvereinbarung vom 30.11.2020
- DBA
Auch Verständigungsvereinbarung mit Frankreich verlängert
Das SIF gab ebenfalls bekannt, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 31. März 2021 in Kraft bleibt.