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Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern: Vereinbarung mit Deutschland verlängert

Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland im Kontext der Corona-Pandemie wird mindestens bis zum 31. März 2021 verlängert.

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) gab bekannt, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 31. März 2021 verlängert wird. Der Anwendungsbereich wurde auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst erweitert.

Konsultationsvereinbarung vom 30.11.2020

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Auch Verständigungsvereinbarung mit Frankreich verlängert

Das SIF gab ebenfalls bekannt, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 31. März 2021 in Kraft bleibt.