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‘Steuergerechtigkeits-Initiative’ zustande gekommen

Das Zustandekommen der Volksinitiative ‘Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)’ wurde am 4. Oktober 2022 durch die Bundeskanzlei bestätigt.

Die am 8. September 2022 eingereichte eidgenössische Volksinitiative ‘Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)’ ist formell zustande gekommen. Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass von insgesamt 112 637 eingereichten Unterschriften 112 218 gültig sind.1

Über die Initiative

Die Initiative im Wortlaut

Der Initiativtext fokussiert auf die gesetzliche Verankerung der Individualbesteuerung:

Eidgenössische Volksinitiative ‘Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)’

Die Bundesverfassung1  wird wie folgt ergänzt:

Art. 127 Abs. 2bis
2bisNatürliche Personen werden unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert.

Art. 197 Ziff. 122
12. Übergangsbestimmung zu Art. 127 Abs. 2bis (zivilstandsunabhängigeIndividualbesteuerung)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 127 Absatz 2bis spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände.

1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Zeitstrahl der Initiative

 DatumFundstelle
Zustandegekommen am04.10.2022 
Eingereicht am08.09.2022 
Vorprüfung vom23.02.2021BBl 2021 459
Ablauf Sammelfrist09.09.2022 
Sammelbeginn09.03.2021 
Quelle: https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis511.html

Politische Entwicklungen

Das Anliegen der Initiative integriert sich in einen laufenden politischen Prozess.

In der Herbstsession 2020 hat das Parlament die Verabschiedung einer Botschaft des Bundesrates zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturperiode 2019–2023 aufgenommen. Um die Diskussion über die Eckwerte einer Individualbesteuerung zu führen, hat der Bundesrat im Herbst 2021 dem Parlament einen Bericht unterbreitet und das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine bald zu erwartende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Die Verabschiedung der Botschaft ist gegen Ende 2023 geplant.2

Mehr über die Individualbesteuerung

In der Steuer Revue wurde in den vergangenen Monaten mehrfach über die Individualbesteuerung und der Thematik zugrundeliegende Problembereiche berichtet. An dieser Stelle verweisen wir gerne auf den Beitrag von Meier/Ryter:

Meier/Ryter, Individualbesteuerung, StR 2022, 358 ff.
Die Individualbesteuerung ist ein modernes Besteuerungsmodell, mit welchem sich die Schweiz als fortschrittliches Land positionieren kann – insbesondere auch, weil das Alleinverdiener-Modell des letzten Jahrtausends zunehmend verschwindet. Sirgit Meier und Carina Ryter erörtern Gedanken zur Umsetzung.

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