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COVID-19 Pandemie: Vereinbarungen mit Deutschland und Frankreich

Die Vereinbarungen zur Besteuerung von Grenzgängern bleiben bis mindestens 31. März 2022 in Kraft.

Deutschland

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gab am 30. November 2021 bekannt, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 31. März 2022 nicht gekündigt wird.

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Frankreich

Das SIF gab am 7. Dezember 2021 weiter bekannt, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 31. März 2022 in Kraft bleibt. Sofern die Vereinbarung nicht von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird, wird ihre Anwendung stillschweigend bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

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