Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gab am 16. Juni 2021 bekannt, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung1 vom 13. Mai 2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 30. September 2021 in Kraft bleibt.
Fussnoten
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/internationales-steuerrecht/fachinformationen/laender/frankreich.html#958440738 (zuletzt besucht am 17.06.2021).