Diverses
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Blickpunkt Deutschland
Verständigungs- und Konsultationsvereinbarungen sind fester Bestandteil von Doppelbesteuerungsabkommen, so auch in Art. 26 DBA D-CH. Konsultationsvereinbarungen werden auch von der deutschen Finanzverwaltung eingesetzt, um mit dem anderen Vertragsstaat Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung eines DBA entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen (Art. 26 Abs. 3 DBA D-CH).