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Steuer Revue

Fachartikel aus der Ausgabe 7-8/2026

Die Strafzumessung bei der Hinterziehung direkter Steuern

Wer als Steuerpflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig eine vollendete Steuerhinterziehung begeht, wird mit einer Busse bestraft. Ausgehend von der Zürcher Praxis bietet Peter Hösli eine Auslegeordnung des Strafrahmens der Steuerhinterziehung und arbeitet Kriterien für die Strafzumessung innerhalb oder ausserhalb dieses Strafrahmens sowie Gründe für eine Strafbefreiung heraus.
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Tokenisierte Assets und Stablecoins

Die Tokenisierung von Real-World-Assets und die zunehmende Verbreitung von Stablecoins zählen zu den zentralen Entwicklungen im Distributed-Ledger-Bereich. Silvan Guler und Daniela Martinis-Arth bieten einen begrifflichen und funktionalen Überblick und analysieren ihre steuerliche Behandlung im Schweizer Kontext.
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Das Wertaufholungsgebot nach Art. 62 Abs. 4 DBG

Das Steuerrecht sieht eine Gewinnhinzurechnung vor, wenn die frühere ausserplanmässige Abschreibung oder Wertberichtigung auf einer qualifizierten Beteiligung nicht mehr geschäftsmässig begründet ist. Fabian Duss und Patrick Engstler ordnen dieses Wertaufholungsgebot unter besonderer Berücksichtigung ausserplanmässiger Wertkorrekturen auf Beteiligungen in das geltende Bilanzsteuerrecht ein.
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Blickpunkt Bundeshaus 3-2026

Sommersession 2026: Das ­Parlament empfiehlt die ­Volksinitiative zur Beseitigung der «Heiratsstrafe» zur Ablehnung. Der Nationalrat will den privilegierten Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie abschaffen und bei ­der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben soll eine absolute Verjährung eingeführt werden.
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