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Was hat Sie zur Steuer Revue gebracht, Wolfgang Maute?

Was hat Sie zur Steuer Revue gebracht, Wolfgang Maute?

Wolfgang Maute beantwortet im Rendez-vous unsere – nicht unbedingt fachspezifischen – Fragen.

Erschienen in folgender Publikation:

Was hat Sie zur Steuer Revue gebracht, Wolfgang Maute?
Ausgabe
Seite(n)
176–178

Was brachte Sie zum Steuerrecht bzw. Berufsziel Steuerberater?

Die Steuerrechtsvorlesungen an der HSG von Prof. Cagianut sel. waren sehr interessant, konnte er doch aus einem reichen Fundes an praktischen Beispielen schöpfen, auch aus der Zeit als Vorsteher einer Steuerverwaltung. So war für mich klar, dass ich – bei Erreichen des notwendigen Notendurchschnitts – eine steuerrechtliche Dissertation verfassen wollte.

Was war das Thema der Dissertation?

Die Gleichbehandlung hinsichtlich geldwerter Leistungen bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften. Mitte der 80er Jahre war die Behandlung von Genossenschaftsgutscheinen, von Zuwendungen aus Migros-Kulturprozent u. dgl., eine aktuelle Themenstellung.

Wie erfolgte der Einstieg ins Berufsleben?

Meine beiden Doktorväter Cagianut und Höhn waren der Auffassung, dass man neben dem Schreiben der Doktorarbeit auch arbeiten sollte. Zufällig war dann auch gleich eine Praktikantenstelle in der Steuerverwaltung Thurgau offen, welche mir Prof. Höhn nahelegte. Im Nachhinein ein Glücksfall, fand ich doch so den praktischen Zugang zum Steuerrecht.

In der Steuerverwaltung Thurgau wurden Sie Leiter der Rechtsabteilung. Wie haben Sie diese Aufgabe interpretiert?

Mir war es stets ein Anliegen, dass die Verwaltung und die Berater betreffend Praxis im Steuerrecht gleich lange Spiesse hatten.

Wie haben Sie dies realisiert?

Ein Meilenstein war wohl, dass ich 1989 einen Kommentar zum Thurgauer Steuerrecht schrieb, wo ich die Praxis der Steuerverwaltung Thurgau offenlegte. Zudem war ich häufig Referent bei verschiedenen Veranstaltern von Steuerseminaren.

Später kam dann auch das Werk «Steuern und Versicherungen» dazu, mit meinem Kollegen Martin Steiner vom Zürcher Steueramt. Wir publizierten darin viele Fragestellungen der 2. und 3. Säule. Zur Erinnerung: Das BVG wurde 1985 eingeführt, gelangte indes aufgrund der dannzumaligen Vergangenheitsbemessung von zwei Jahren erst ab 1987 in den Fokus.

Was hat Sie zur Steuer Revue gebracht?

Durch die häufigen Publikationen und Referententätigkeiten wurde ich zunächst angefragt als Redaktionsmitglied. Durch den Rücktritt meines Vorgängers, Heinz Weidmann, stand eine Neuausrichtung an.

Wie haben Sie die StR ausgerichtet?

Ich versuchte, sämtliche Themengebiete des Steuerrechts abzudecken, aber auch einen Blick auf die anderen Abgaben, insb. das Sozialversicherungsrecht, zu werfen. Die StR sollte für den Treuhänder eine umfassende Information bieten. Kaum noch vorstellbar, man hatte damals kaum Zugriff auf Datenbanken, Recherchemöglichkeiten waren sehr eingeschränkt.

Wie war Ihr Verhältnis zum Verlag bzw. zum Verlagsinhaber?

Wir hatten eine sehr intensive und interessante Phase. Reto Aeberli, leider zu früh verstorben, war stets offen für neue Ideen. So lancierten wir eine Schriftenreihe und die FIRST-Seminare, wobei «FIRST» für «Finanzen – Recht – Steuern» steht.

Das deutet auf einen interdisziplinären Ansatz hin. Wie kamen Sie dazu?

An der  HSG besuchte ich Vorlesungen von Prof. Noll. Er schrieb «Der kleine Machiavelli», darin war eine Kurzgeschichte, «Das Gesetz der 50-jährigen Männer». Darin beschrieb er die Vernetzung in Politik, Verbänden, Wissenschaft u. dgl.

Das hatte dann seine Vorteile beim Wechsel in die Beratung?

Der interdisziplinäre Ansatz sowie die Vernetzung halfen, eine sehr interessante und vielfältige Mandantschaft aufzubauen. Hinzu kam mein Domizil Thurgau mit vielfältigen Fragestellungen im DACHL-Raum.

Wie war das Verhältnis zu Ihren ehemaligen Kollegen?

Aus meiner Sicht basierte das auf dem Grundsatz des Vertrauens. Zudem hatte ich das Glück, dass man häufig auch den volkswirtschaftlichen Nutzen mitberücksichtigte, dann die optimale steuerrechtliche Strukturierung suchte. Davon haben jeweils sowohl der Fiskus als auch meine Klienten mittel- bis langfristig profitiert.

Was hat Sie neben dem Steuerrecht fachtechnisch fasziniert?

Wohl die Juristerei, insb.  das Gesellschaftsrecht. So kam es zu einem Buch, wohl eher ein Leitfaden: «Die Durchführung der Generalversammlung in mittelständischen Unternehmen». Zudem konnte ich mein Fachwissen aus der Wirtschaft jahrelang als Ersatzrichter an einem Bezirksgericht einbringen. Spannend war z. B. der Prozess betreffend den Verkauf eines Zirkusses.

Erinnern Sie sich an ein spezielles Steuermandat?

Ich durfte jahrelang einen Mandanten im Immobilienbereich betreuen, also sozusagen den ganzen «Investitionszyklus»: den Kauf einer Liegenschaft, die Gründung einer Immobiliengesellschaft, den Börsengang, Dekotierung und anschliessend die Einbringung in einen Fonds. Zwischendurch kam noch der Verkauf einer Tochtergesellschaft, welche an der Berner Börse kotiert war. Da konnte ich die vielfältigen Erfahrungen aus Gesellschafts-, Finanzmarkt- und Steuerrecht einbringen.

Hätte Sie eine akademische Karriere gereizt?

Mit dem Gedanken hatte ich einmal gespielt und mich auch mit einem Steuerrechtsprofessor ausgetauscht. Mein Lieblingsthema wäre die Vermögensnachfolge gewesen. Leider hätte eine beschreibende interdisziplinäre Arbeit nicht genügt, es hätten quantitative Modelle entwickelt werden müssen. Das war nicht mein Ding.

Sind Sie weiterhin als Steuerberater tätig?

Ich hatte ein erfülltes Steuerberaterdasein, begleite nun meine langjährigen Klienten noch weiterhin, weil sich auch häufig ein freundschaftliches Verhältnis entwickelt hat, reduziere aber meine Anwesenheit im Büro. So können wir uns immer häufiger Zeit gönnen für den Aufenthalt im Tessin.