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Veranlagung der Juristischen Person als Indiz bei Veranlagung des Beteiligten; Beweislast betreffend Abzug von AHV-Beiträgen (DBG; StHG; AR)

Veranlagung der Juristischen Person als Indiz bei Veranlagung des Beteiligten; Beweislast betreffend Abzug von AHV-Beiträgen (DBG; StHG; AR)

Erschienen in folgender Publikation:

Veranlagung der Juristischen Person als Indiz bei Veranlagung des Beteiligten; Beweislast betreffend Abzug von AHV-Beiträgen (DBG; StHG; AR)
Ausgabe
Seite(n)
960-965

Ergibt sich eine Nullveranlagung, fehlt es der steuerpflichtigen Person regelmässig an einem Feststellungs- oder einem andersartigen Rechtsschutzinteresse, das sie zur Anfechtung des Entscheids berechtigen könnte.Wird auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine geldwerte Leistung an die Anteilsinhaber oder diesen nahestehenden Dritten aufgerechnet, setzt dies ein gewichtiges Indiz, das bei der Veranlagung des Beteiligungsinhabers (und gegebenenfalls der nahestehenden Drittperson) zu…

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