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Umsetzung der sog. «Quick Fixes» im deutschen Recht zum 1.1.2020

Umsetzung der sog. «Quick Fixes» im deutschen Recht zum 1.1.2020

Die «Quick Fixes» enthalten einige Erleichterungen, aber vor allem eine Reihe von Verschärfungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union. Für die betroffenen Unternehmen besteht in mehrfacher Hinsicht sofortiger Handlungsbedarf.

Jochen Meyer-Burow

Jochen Meyer-Burow

RA, LL.M. (London)
Magister der Steuerwissenschaften,
Partner im Bereich Umsatzsteuer,
Baker&McKenzie, Frankfurt

Michael Connemann

Michael Connemann

RA, LL.M., MBA,
Direktor im Bereich
Umsatzsteuer & Zoll,
WTS, München

Erschienen in folgender Publikation:

Umsetzung der sog. «Quick Fixes» im deutschen Recht zum 1.1.2020
Ausgabe
Seite(n)
Seiten 3-12

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