Zum Inhalt springen

Umsetzung der sog. «Quick Fixes» im deutschen Recht zum 1.1.2020

Die «Quick Fixes» enthalten einige Erleichterungen, aber vor allem eine Reihe von Verschärfungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union. Für die betroffenen Unternehmen besteht in mehrfacher Hinsicht sofortiger Handlungsbedarf.

Lesen Sie weiter …

Dieser Artikel ist unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten. Erhalten Sie vollen Zugriff auf diesen und alle weiteren Artikel:

Haben Sie schon ein Konto? Login

Zugang zu diesem Fachartikel erhalten Sie mit einem Abonnement des Fachmoduls «Zoll Revue».