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Zoll Revue

Zoll Revue

­Zoll + MWST Revue

  • unabhängige Zeitschrift für alle aktuell wichtigen Fragen des Zoll- und Aussenwirtschaftsrechts sowie neu auch des Mehrwertsteuerrechts
  • für Praktikerinnen und Praktiker aus Wirtschaft, Industrie und Verwaltung
  • 4 Ausgaben pro Jahr

Die Fachzeitschrift erscheint seit 2016 viermal jährlich und richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker aus Beratung, Wirtschaft, Industrie und Verwaltung. Sie informiert fundiert und stets mit Fokus auf die berufsalltägliche Relevanz über rechtliche Entwicklungen, Veränderungen der Verwaltungspraxis sowie relevante Gerichtsurteile.

Die angestammten Zoll- und Aussenhandelsthemen wurden 2021 um den Bereich der nationalen und internationalen Mehrwertsteuer erweitert. Die Zoll + MWST Revue ist damit die erste auf diese beiden Rechtsgebiete fokussierte Fachzeitschrift der Schweiz.


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Erscheinungsweise: jährlich 4 Ausgaben
Jahresabo: CHF 168.00 (Printabo mit Digitalzugang)

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ISSN 2673-7868 (Print)
ISSN 2673-7876 (Online)
Kurzform: ZMR
Verlag: Cosmos Verlag AG, Muri bei Bern

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Herausgeber

Thomas Stadelmann
Dr. h.c., Rechtsanwalt, Notar, dipl. Steuerexperte, Bundesrichter

Regine Schluckebier
Rechtsanwältin, MWST-Expertin FH, Partnerin bei Tax Advisors & Associates Switzerland AG und InnoVATeLAW gmbh

Michael Beusch
Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, Bundesrichter


Redaktion

Markus Metzger, Chefredaktor
Betriebsökonom FH, dipl. Steuerexperte, MWST-Experte FH, eMBA Uni Zürich, Partner Tax Team AG, Mitglied Subkommission MWST von EXPERTsuisse

Annette Reiser
Rechtsanwältin

Isabelle Homberger Gut
lic. iur., dipl. Steuerexpertin, MWST-Spezialistin, Geschäftsführerin Homberger MWST GmbH, Freiburg

Moritz Seiler
lic. iur., MSc, Rechtsanwalt, Gerichtsschreiber am Bundesgericht, Lausanne

Pierre-Marie Glauser
Prof. Dr. iur., Avocat, Partner bei Oberson Abels, Lausanne/Genève

Martin Kocher
PD Dr. iur., LLM (Taxation, LSE), Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Lehrbeauftragter für öffentliches Recht an der Universität Basel, Präsidial-Gerichtsschreiber Abgaben am Schweizerischen Bundesgericht, Lausanne

Anna Strässle
lic. iur., Gerichtsschreiberin am Bundesverwaltungsgericht, St. Gallen


Autorinnen und Autoren

Publikationsrichtlinien

In Kürze 2/2023

Die neueste Ausgabe der Zoll + MWST Revue beginnt mit einem Artikel von Annette Reiser zum Compliance-Management-System und zur Trade Compliance. Die Bedeutung von Compliance-Systemen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen und stellt auch im Bereich des Zolls und der Exportkontrollen einen wesentlichen Bestandteil dar. Die Autorin zeigt in ihrem Artikel systematisch auf, was unter diesen Begriffen verstanden wird und in diesen Bereichen vorzukehren ist.  Der deutsche Bundesfinanzhof…
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Compliance-Management-System und Trade Compliance

Compliance erfährt in den Unternehmen eine immer grösser werdende Bedeutung. Viele Unternehmen haben mittlerweile ein eigenes Compliance-Team. Auch an den Bereichen Zoll und Exportkontrolle geht diese Entwicklung nicht vorbei. In der Exportkontrolle wird von staatlicher Seite ein «Internal Compliance Programme» (ICP) für Unternehmen vorgeschrieben, die bestimmte genehmigungspflichtige Geschäfte tätigen. Im Zollbereich wurde mit dem «Authorised Economic Operator» (AEO) eine…
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Neue Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofeszu elektronisch erbrachten Dienstleistungen

Der deutsche Bundesfinanzhof äussert sich zu der Frage, wie umfangreich eine menschliche Beteiligung sein muss, um einer elektronisch erbrachten Dienstleistung entgegenzustehen. Matthias Oldiges beleuchtet die Hintergründe des Urteils und zeigt Auswirkungen für in der Schweiz ansässige Dienstleistungserbringer auf.
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Schweizer MWST-Qualifikation von (Native) Token

Die ESTV-Publikation zu den Praxisanpassungen für die Mehrwertsteuer bezüglich Leistungen im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie von 2019 ist aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren nicht mehr differenziert genug. Roland Reding und Thomas Linder orientieren und zeigen ebenfalls auf, dass für (1) regulatorische und (2) steuerliche Zwecke jeweils separate Analysen durchgeführt werden müssen.
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