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Steuerliche Behandlung von Energiesparmassnahmen

Steuerliche Behandlung von Energiesparmassnahmen

Der Gesetzgeber hat Investitionen, die dem Energiesparen dienen, an Liegenschaften im Privatvermögen den Unterhaltskosten gleichgestellt; damit erfährt eine an sich klare rechtstechnische Dichotomie einen Bruch, denn sie können deshalb vom Einkommen in Abzug gebracht werden, obwohl sie in aller Regel wertvermehrender und nicht werterhaltender Natur sind. Toni Hess beleuchtet insbesondere auch interkantonale und internationale Aspekte der steuerlichen Behandlung von Energiesparmassnahmen.

Toni Hess

Dr. iur., Leiter Rechtsdienst und Stellvertreter des Vorstehers der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden, Chur

Erschienen in folgender Publikation:

Steuerliche Behandlung von Energiesparmassnahmen
Ausgabe
Seite(n)
610–637

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