Zum Inhalt springen

Steuerfreier Erbanfall; Abzugsfähigkeit der Erbschaftssteuer (DBG; StHG; ZH)

Zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören auch die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Steuern, nicht aber Steuerbussen. Die Bestimmung schliesst alle inländischen Steuern ein, auch die Erbschaftssteuer. Gemäss Art. 60 lit. c DBG entsteht durch den Kapitalzuwachs aus Erbschaft kein steuerbarer Gewinn. Damit ist der Nettozuwachs an Kapital durch die Erbschaft gemeint, d. h. der Bruttozugang abzüglich der Erbschaftssteuer, die dafür bezahlt werden musste.…

Lesen Sie weiter …

Dieser Artikel ist unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten. Erhalten Sie vollen Zugriff auf diesen und alle weiteren Artikel:

Haben Sie schon ein Konto? Login

Zugang zu diesem Fachartikel erhalten Sie mit einem Abonnement des Fachmoduls «Steuer Revue».