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Steuer Revue

Fachartikel aus der Ausgabe 2/2018

USA – China – UK – EU – CH: Standortwettbewerb ist lanciert

Liebe Leserinnen und Leser China reagiert auf den weltweiten Standortwettbewerb, der durch die US-Steuerreform angeheizt worden ist. Die kürzlich verabschiedete Steuerreform von US-Präsident Donald Trump erhöhte den Druck auf China. Durch die Reform entstehen Vorteile für in den USA ansässige Unternehmen, wenn sie ihre Gewinne in die USA zurückführen. Durch die Steigerung der Attraktivität als Unternehmensstandort befürchtete Peking, dass Kapital aus China abfliessen könnte oder sich…
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Blickpunkt BEPS

BEPS-Aktionspunkte 5 (Peer Review zum spontanen Austausch von Rulings); 7-10 (Konsultation der OECD zur Gewinnzuweisung an Betriebsstätten und der Gewinnaufteilungsmethode); 13 (zusätzliche Leitlinien zur länderbezogenen Berichterstattung der OECD); 14 (Peer Reviews betreffend Verbesserung von Streitbeilegungsmechanismen); 15 (Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung abkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung von BEPS)
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Entscheidübersicht 2018-1

Redaktionsschluss: 9.01.2018Gliederung: Sachgebiete (Rechtsprechung Steuer Revue) 2 Steuerpflicht 2.3 International Schulden und Schuldzinsenverlegung; ausländischer Ausscheidungsverlust (DBG; StHG; GR) Grundstückerträge und Gewinnungskostenüberschüsse sind objektmässig demselben Steuerdomizil zuzuweisen. Dagegen werden Schulden und Schuldzinsen proportional – nach Lage aller (Brutto-)Aktiven des Privat- und Geschäftsvermögens – verlegt. Einen etwaigen Auslandsverlust, gehe dieser…
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Prestation appréciable en argent; contrat fiduciaire; proche de l’actionnaire; théorie du triangle; attribution revenu fortune mobilière (LIFD; VD) Frais d’entretien d’immeuble et aménagements extérieurs; déduction 3ème pilier A (LIFD; LHID; VD)

Les conditions fixées par la notice de l’AFC, à savoir l’existence d’un contrat écrit, décrivant les biens sous mandat fiduciaire, prévoyant que le fiduciaire n’encourt aucun risque et fixant la rémunération de celui-ci, sont réalisées. L’administration fiscale ne peut ainsi faire abstraction du rapport fiduciaire existant entre le recourant et E. et F., à moins de contester l’existence ou la validité du contrat conclu. En l’occurrence, les éléments soulevés par…
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Steuerumgehung mit Ziel der Vermeidung einer Transponierungsbesteuerung (DBG; SZ)

C.D. wollte seinen Sohn A.D. beschenken. Anstatt dass er dies in direkter Weise (durch die Schenkung der Aktien) tat und der beschenkte Sohn anschliessend nach seinen Vorstellungen umstrukturierte, fand hier eine Umkehrung der Reihenfolge statt, indem zuerst ein Verkauf an die vom Sohn beherrschte Gesellschaft und anschliessend die Abtretung des Verkäuferdarlehens erfolgte. Hierdurch wurde ein Dreiparteienverhältnis geschaffen, welches ein aktives und abgestimmtes Zusammenwirken der Akteure…
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Abschreibungen auf Liegenschaften; geschäftsmässige Begründetheit und Normalsatz (DBG; StHG; SH)

Einer ordentlichen Abschreibung ist die steuerliche Anerkennung ganz bzw. teilweise zu versagen, wenn zu rasch (d. h. mit dem realen laufenden Wertverlust klarerweise nicht entsprechenden überhöhten Abschreibungssätzen) abgeschrieben wird und/oder kein Abschreibungsbedarf (mehr) besteht, weil mit keinem Wertverlust (mehr) zu rechnen ist. Der Veranlagungsbehörde steht es offen, die Vermutung, dass Abschreibungen zum Normalsatz geschäftsmässig begründet sind, zu widerlegen. Wie üblich…
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Steuerfreier Erbanfall; Abzugsfähigkeit der Erbschaftssteuer (DBG; StHG; ZH)

Zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören auch die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Steuern, nicht aber Steuerbussen. Die Bestimmung schliesst alle inländischen Steuern ein, auch die Erbschaftssteuer. Gemäss Art. 60 lit. c DBG entsteht durch den Kapitalzuwachs aus Erbschaft kein steuerbarer Gewinn. Damit ist der Nettozuwachs an Kapital durch die Erbschaft gemeint, d. h. der Bruttozugang abzüglich der Erbschaftssteuer, die dafür bezahlt werden musste.…
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Différé d’imposition en cas de succession ; non prise en compte des droits de succession à titre d’impenses (LHID ; GE)

En raison de la prorogation de l’imposition des transferts de propriété par succession imposée par l’art. 12 al. 3 let. a LHID, les cantons n’ont pas de marge de manœuvre s’agissant du choix de la valeur d’acquisition, qui ne peut correspondre qu’à la valeur du dernier transfert imposable, à savoir l’acquisition par le de cujus, et ne peuvent pas tenir compte, à titre d’impenses, des droits de succession dans le calcul du gain immobilier réalisé lors d’une aliénation…
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