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Sonderveranlagung und ordentliche Veranlagung

Sonderveranlagung und ordentliche Veranlagung

Die Veranlagung von Kapitalleistungen aus Vorsorge erfolgt auf Meldung der Vorsorgeeinrichtung hin und ohne dass der Auszahlungsgrund in Zweifel gezogen würde, denn häufig liegt die entsprechende Steuererklärung zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vor. Philipp Betschart und Andrea Hildebrand befassen sich mit der Frage, ob eine Leistung, die zu Unrecht als Kapitalleistung aus Vorsorge rechtskräftig besteuert worden ist, im Rahmen der ordentlichen Veranlagung gleichwohl noch erfasst werden kann.

Philipp Betschart

Lic. iur., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Bereich Recht und Gesetzgebung, Kantonales Steueramt Zürich

Andrea Hildebrand

M. A. HSG, Rechtsanwältin, dipl. Steuerexpertin, Leiterin Rechtsdienst, Kantonales Steueramt Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Sonderveranlagung und ordentliche Veranlagung
Ausgabe
Seite(n)
118–137

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