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Schenkung einer Immobilien­gesellschaft; wirtschaftliche Handänderung (SO)

5 Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern Schenkung einer Immobilien­gesellschaft; wirtschaftliche Handänderung (SO) Der Kanton Solothurn unterstellt lebzeitige Handänderungen zwischen Eltern und Nachkommen – anders als Vermögensübertragung im Erbfall – der Handänderungssteuer. Es gibt sachlich haltbare Gründe, eine Handänderung zufolge Erbfalls anders zu behandeln als eine Verfügung unter Lebenden, namentlich deshalb, weil jene von Gesetzes wegen eintritt und (ausser durch…

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