Kreisschreiben Nr. 45 der eidgenössischen SteuerverwaltungAm 12. Juni 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) das Kreisschreiben 45 (KS 45) publiziert. Damit hat sie nach der von der Bundesversammlung am 16. Dezember 2016 verabschiedeten Gesetzesrevision1 und der Quellensteuerverordnung2 von 2018 den dritten Akt der umfassenden Quellensteuerrevision vollzogen. Das 69 Seiten starke Dokument stellt in vielen Bereichen für die Kantone und die ESTV verbindliche…
Das Bundesgericht befand im Urteil 147 II 209 vom 1.12.2020 eine Pauschalrückstellung für Reparaturen und Unterhalt für nicht geschäftsmässig begründet; die Zulassung von Rückstellungen für Grossreparaturen rechtfertige sich in steuerlicher Hinsicht grundsätzlich nur in sachlich und zeitlich engen Grenzen. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Verwaltungspraxis beleuchten Engstler/Duss steuerbilanzielle Streitfragen bezüglich Passivierungskriterien und der Auflösung von Altbeständen.
Ob Kurse, Workshops und Seminare etc. von der MWST ausgenommen sind, hängt davon ab, ob sie in erster Linie der Wissensvermittlung dienen. Zu differenzieren ist weiter, ob sich ein Angebot an Kinder oder an Erwachsene richtet. Katharina Meienberg umreisst die theoretischen Grundlagen, präzisiert Abgrenzungskriterien und erläutert die Relevanz der Zielgruppe bei der Prüfung anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung.
Die Ausschüttung von Kapitaleinlagen ist für in der Schweiz wohnhafte Aktionäre einkommenssteuerfrei. Dies gilt auch für Ausschüttungen durch ausländische Gesellschaften an inländische Aktionäre. Im Gegensatz zu inländischen Gesellschaften kann dabei aber nicht auf die KER-Bestätigung der ESTV abgestellt werden, was zahlreiche Schwierigkeiten mit sich bringt. Floran Ponce legt in seinem Beitrag dar, wie diese gelöst werden können.