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Steueraspekte des Immobilien-Asset-Swaps
Immobilien-Asset-Swaps – bei denen Vorsorgeeinrichtungen Immobilien in ihrem Besitz gegen nennwertlose Ansprüche auf Anlagestiftungen übertragen – sind für Grundstückgewinnsteuerzwecke prinzipiell steuerneutral, sofern alle Immobilien übertragen werden; dennoch sind die Konstellationen einzelfallbezogen zu analysieren. Frey/Kehrle präsentieren die Ergebnisse einer schweizweiten Umfrage unter den Steuerämtern zu kantonalen Praxen und Besonderheiten.
Risiken und Nebenwirkungen von Steuerdelikten
Ein Schuldspruch in einem Steuerstrafverfahren bedeutet neben der vorgesehenen Strafe unter bestimmten Umständen auch eine Eintragung ins Strafregister. Entlang den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über VOSTRA, den verschiedenen Steuergesetzen und dem Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht detailliert Daniel Holenstein die Voraussetzungen und den Gegenstand der Eintragung, die Zugangsrechte der Behörden und mögliche berufsrechtliche Konsequenzen.
Übertragung von Landwirtschaftsbetrieben auf Kapitalgesellschaften
Das Führen eines Landwirtschaftsbetriebs in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ist seit 2014 (nach einem bundesgerichtlichen Leitentscheid) zivilrechtlich zulässig. Da in das «Agrarsteuerrecht» indes auch das Agrarrecht hineinspielt, das dem Steuerrechtler nicht unbedingt geläufig ist, bergen solche Anwendungsfälle einige Tücken, die Olivier Margraf anhand praktischer Beispiele aufzeigt und erläutert.