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Janusköpfiges Interieur: Kunstwerke im Haus

Kunstwerke als Bestandteile einer Wohnungseinrichtung haben unter steuerlichen Aspekten zwei Gesichter: Zählen sie zum steuerfreien Hausrat oder zum übrigen Vermögen? Marco Greter unternimmt unter Einbezug der verschiedenen kantonalen Praxisregelungen eine Standortbestimmung zur Frage der Abgrenzung des Hausrats vom übrigen Vermögen.

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