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Informationsrechte von Begünstigten von liechtensteinischen Stiftungen im Spannungsfeld des Steuerrechts

Bei den Informations- und Auskunftsrechten handelt es sich zentrale Elemente der Stiftungsrechtsreform und um wesentliche Instrumente der Foundation Governance: Begünstigungsberechtigten, Anwartschaftsberechtigten und aktuellen Ermessensbegünstigten stehen grundsätzlich Informations- und Auskunftsrechte zu. Thomas Niggs Artikel beleuchtet einzelne Ausnahmen von diesem Grundsatz.

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