Der Steuerpflichtige erfüllt die Voraussetzungen, die bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit zur privilegierten Liquidationsgewinnsteuer führen. Zur Bemessung des Liquidationsgewinns sind lediglich die wieder eingebrachten Abschreibungen zu berücksichtigen. Der konjunkturelle Wertzuwachsgewinn bleibt bundessteuerrechtlich unbeachtlich. Der Rechtsbegriff des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks ist zum einen vertikal harmonisiert auszulegen und knüpft zum…