Zum Inhalt springen

Ermessensveranlagung; Unrichtigkeitsnachweis; Teilnachweis (StHG; DBG; SO)

Der Steuerpflichtige kann eine Ermessensveran­lagung nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit infrage stellen. Mittels umfassendem Unrichtigkeitsnachweis hat er die bisher vorhandene Ungewissheit bezüglich des Sachverhalts zu beseitigen. Der Nachweis ist dann umfassend, wenn er den gesamten von der Ermessensveranlagung betroffenen Teil des Entscheids umfasst; blosse Teilnachweise genügen grundsätzlich nicht. Teilnachweise, welche sich bloss auf einen Teil des bisher ungewissen Sachverhalts…

Lesen Sie weiter …

Dieser Artikel ist unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten. Erhalten Sie vollen Zugriff auf diesen und alle weiteren Artikel:

Haben Sie schon ein Konto? Login

Zugang zu diesem Fachartikel erhalten Sie mit einem Abonnement des Fachmoduls «Steuer Revue».