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Dreieckstheorie; Veräusserung einer Beteiligung mit Substanzentnahme (StHG; DBG; ZH)

Dreieckstheorie; Veräusserung einer Beteiligung mit Substanzentnahme (StHG; DBG; ZH)

Erschienen in folgender Publikation:

Dreieckstheorie; Veräusserung einer Beteiligung mit Substanzentnahme (StHG; DBG; ZH)
Ausgabe
Seite(n)
545-553

Gemäss der Dreieckstheorie kann einkommenssteuerrechtlich eine geldwerte Leistung an einen der Gesellschaft nahestehenden Dritten unter Umständen als steuerbare Zuwendung (insbesondere als verdeckte Gewinnausschüttung) an den Aktionär qualifiziert werden. Bei geldwerten Leistungen zwischen Schwestergesellschaften fliesst der Vorteil an sich unmittelbar von einer Schwestergesellschaft zur anderen. Die an den Gesellschaften beteiligten Aktionäre sind mittelbar betroffen,…

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