Zum Inhalt springen
Dos und Don’ts im steuerlichen Rechtsmittelverfahren

Dos und Don’ts im steuerlichen Rechtsmittelverfahren

Als Besonderheit sind im Steuerrecht auch Steuerspezialisten als Vertreter in Rechtsmittelverfahren zugelassen. Dass diese gewöhnlich eher beratend und weniger forensisch tätig sind, nimmt Markus Berger zum Anlass, gestützt auf seine langjährige Erfahrung als Richter in verschiedenen Instanzen, auf einige Eigenheiten von Rechtsmittelverfahren, insbesondere auf einige «Fallstricke», aufmerksam zu machen.

Markus Berger

RA Dr. iur., Steuerkanzlei Berger, nebenamtlicher Bundesrichter, ehem. Verwaltungsrichter (AG)

Erschienen in folgender Publikation:

Dos und Don’ts im steuerlichen Rechtsmittelverfahren
Ausgabe
Seite(n)
270–282

Lesen Sie weiter …

Dieser Artikel ist unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten. Erhalten Sie vollen Zugriff auf diesen und alle weiteren Artikel:

Haben Sie schon ein Konto? Login

Zugang zu diesem Fachartikel erhalten Sie mit einem Abonnement des Fachmoduls «Steuer Revue».