Zum Inhalt springen
Die «neue Tatsache» im Nachsteuerverfahren

Die «neue Tatsache» im Nachsteuerverfahren

Um bei den direkten Steuern eine Unterbesteuerung zu korrigieren und ein Nachsteuerverfahren durchführen zu können, muss eine sogenannte «neue Tatsache» vorliegen. Hösli/Grossmann gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, was «Tatsachen» sind und welche «neu» genug sind, um ein Nachsteuerverfahren zu rechtfertigen.

Peter Hösli

lic. iur., Leiter Spezialdienst KSTA Zürich

Verena Grossmann

Fürsprecherin, Stabsmitarbeiterin Spezialdienst KSTA Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Die «neue Tatsache» im Nachsteuerverfahren
Ausgabe
Seite(n)
762–777

Lesen Sie weiter …

Dieser Artikel ist unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten. Erhalten Sie vollen Zugriff auf diesen und alle weiteren Artikel:

Haben Sie schon ein Konto? Login

Zugang zu diesem Fachartikel erhalten Sie mit einem Abonnement des Fachmoduls «Steuer Revue».