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Die «neue Tatsache» im Nachsteuerverfahren

Die «neue Tatsache» im Nachsteuerverfahren

Die Praxis zur Würdigung der jeweiligen Pflichten der Steuerbehörden und der Steuerzahlenden ist im Kanton Zürich aufgrund der sehr hohen jährlichen Anzahl von Veranlagungen streng. Hösli/Grossmann zeigen auf, unter welchen klar umschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen rechtskräftig festgesetzte Steuern zugunsten oder zulasten der steuerpflichtigen Person in Nachsteuerfahren korrigiert werden dürfen.

Peter Hösli

lic. iur., Leiter Spezialdienst KSTA Zürich

Verena Grossmann

Fürsprecherin, Stabsmitarbeiterin Spezialdienst KSTA Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Die «neue Tatsache» im Nachsteuerverfahren
Ausgabe
Seite(n)
762–777

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