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Deutsches Erbschaftsteuerklassenprivileg auch für LI-Stiftungen

Deutsches Erbschaftsteuerklassenprivileg auch für LI-Stiftungen

Anja Gierhake

Anja Gierhake

StBin Dipl.-Kffr., LL.M., Lehrbeauftragte an der Universität Liechtenstein
Vermögensschutz AG, Rapperswil, Vermögensschutz Gierhake AG, Triesen

Olaf Gierhake

Olaf Gierhake

Prof. Dr. Dr., LL.M., Lehrbeauftragter an der Universität Liechtenstein
Vermögensschutz AG, Rapperswil, Vermögensschutz Gierhake AG, Triesen

Erschienen in folgender Publikation:

Deutsches Erbschaftsteuerklassenprivileg auch für LI-Stiftungen
Ausgabe
Seite(n)
Seite(n) 536-537

Urteilskommentar zum Entscheid FG Fulda vom 07.03.2019Das Finanzgericht Fulda hat mit Gerichtsbescheid vom 7.3.2019 (Geschäftsnummer 10 K 541/17) entschieden, dass die Beschränkung des Erbschaftsteuerklassenprivilegs nach § 15 Abs. 2 ErbStG auf Familienstiftungen «im Inland» gegen die Kapitalverkehrsfreiheit i. S. des Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums verstösst und entsprechend zu unterbleiben hat. Mögliche…

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