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Blickpunkt Deutschland

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Mit Urteil vom 10. November 2015 (Az.: IX R 20/14) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Verluste aus so genannten «Knock-Out-Produkten» bei automatischem Optionsverfall einkommensteuerlich für die Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer (d. h. bis 31. Dezember 2008) unbeachtlich sind. Knock-Out-Produkte verbriefen Optionsrechte, die bei Eintritt einer vordefinierten Bedingung zwangsläufig und ohne aktive Entscheidung des Kapitalanlegers verfallen.

Heiko Kubaile

Heiko Kubaile

Partner, Leiter German Tax & Legal Center
KPMG AG, Zürich

Hendrik Kuhl

Senior Manager, German Tax & Legal Center KPMG AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Blickpunkt Deutschland
Ausgabe
Seite(n)
222–224

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