10 Verfahrensrecht Beweislastverteilung; Zahlung ins Ausland (DBG; StHG; SG) Der bundesgerichtlichen Praxis zufolge gilt, dass eine formell richtige Buchhaltung vermutungsweise auch materiell richtig ist. Die Vermutung ist durch die Veranlagungsbehörde umzustossen, da steuerbegründende und steuererhöhende Tatsachen durch die Veranlagungsbehörde, steuermindernde und steuerausschliessende Tatsachen hingegen durch die steuerpflichtige Person zu beweisen sind. Die Beweisführungslast liegt…