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Zuständige Behörde zur Erteilung von Rulings – Kehrtwende des Bundesgerichts

Zuständige Behörde zur Erteilung von Rulings – Kehrtwende des Bundesgerichts

Zuständig für die Erteilung von Rulings im Bereich der direkten Bundessteuer ist ausschliesslich die zuständige kantonale Behörde. Die Zustimmung der ESTV ist nicht erforderlich. Ein ausschliesslich von der ESTV
unterzeichnetes Ruling betreffend direkte Bundessteuer ist für den Kanton grundsätzlich nicht bindend.

Stefan Oesterhelt

Stefan Oesterhelt

Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner, Homburger AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Zuständige Behörde zur Erteilung von Rulings – Kehrtwende des Bundesgerichts
Ausgabe
Seite(n)
828–835

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