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Natürliche Vermutungen im Recht der direkten Steuern

Natürliche Vermutungen im Recht der direkten Steuern

Natürliche Vermutungen wirken sich bei der Beweiswürdigung aus, indem sie den Schluss von Indizien auf einen nicht direkt bewiesenen Sachumstand erlauben. Sie führen zwar nicht zu einer Umkehr der Beweislast, wirken sich aber im Ergebnis sehr ähnlich aus. Denn die beweisbelastete Person hat die Indizien als Vermutungsbasis zu beweisen, wogegen der Beweisgegner den Gegenbeweis erbringen muss, was durch den Nachweis von konkreten, gegenteiligen Anhaltspunkten erfolgen kann, welche erhärtete…

Olivier Margraf

Dr. iur., Bereichsleiter Recht + Spezialsteuern, Steuerverwaltung Kanton Thurgau

Erschienen in folgender Publikation:

Natürliche Vermutungen im Recht der direkten Steuern
Ausgabe
Seite(n)
944–951

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